Über uns:
Unsere Stärken sind..
..Individualität, Ehrlichkeit und Kompetenz, bei dem was wir tun! Wir handeln im Interesse unserer Kunden und stehen für Transparenz sowie Qualität.
Aus diesem Grund betreuen wir unsere Kunden LEBENSLANG - auch NACH Abschluss eines Konzeptes
Luca Ryan Berger
Gründer & Geschäftsführer sowie Finanzspezialist
Unser Team:
Alexandra Rein
Assistentin der geschäftsführung & Expertin für den erstkontakt
Berufliche Qualifikation:
Ich, Luca Ryan Berger, bin gemäß § 34 d Abs. 2 GewO / Bundesrepublik Deutschland ein freier Versicherungsmakler. Unter der Register-Nr. D-DNZ6-PJ3XH-49 finden Sie mich im Versicherungsvermittlerregister Zur Prüfung dieser Angaben können Sie sich an folgende Stelle wenden: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V. Breite Straße 29 10178 Berlin, Telefon 0180–600585-0* *20 Cent/Min aus dem deutschen Festnetz, höchstens 60Cent/Minute aus Mobilfunknetzen
Web: www.vermittlerregister.info
Zuständige Behörde: IHK Schwaben - Stettenstraße 1 + 3
86150 Augsburg - Tel.: 0821 3162-0 - Fax: 0821 3162-323
Berufsrechtliche Regelungen:
- § 34 d (ggf. auch § 34 f) GewO
- §§ 59 - 68 VVG
- VersVermV (ggf. auch FinVermV)
können über folgende Homepage eingesehen und abgerufen werden:
Beratungskosten
Im Falle eines Streits können Sie sich an die neutrale Schlichtungsstelle in Berlin wenden. Versicherungsombudsmann e.V. - Postfach 08 06 32 - 10006 Berlin
http://www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann private Kranken- und Pflegeversicherung - Postfach 06 02 22 - 10052 Berlin
Ihr Versicherungsombudsmann überprüft - strittige Entscheidungen der Versicherung kostenlos, neutral und rechtskundig. Beratung ist ein wesentlicher Bestandteil meiner Serviceleistungen für Sie. Wenn Sie einen Vertrag abschließen, ist meine Vergütung hierfür in Ihren Versicherungsbeiträgen enthalten. Es gibt aber auch Verträge ohne Provision. Dabei ist ein entsprechendes Beratungshonorar zu entrichten. In diesem Fall sind dann keine Kosten im Vertrag enthalten. Wird eine Beratung gegen Honorar vereinbart, führt eine vorzeitige Stornierung des Versicherungsvertrages nicht zu einem (teilweisen) Wegfall dieses Honorars.
Hilfe
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