Geld vom Arbeitgeber, das liegen bleibt

Vermögenswirksame Leistungen und Zuschüsse zur Betriebsrente: was dir zusteht und wie du es abrufst.

ArbeitsvertragVermögenswirksame LeistungenBetriebsrenteStaatliche Zulagen

Viele Arbeitgeber zahlen mehr als das Gehalt – aber nur, wenn du es abrufst. Zwei Leistungen bleiben in den ersten Berufsjahren besonders oft ungenutzt: vermögenswirksame Leistungen und der Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Vermögenswirksame Leistungen sind ein Zuschuss deines Arbeitgebers zu einem Sparvertrag. Wie viel du bekommst, steht in deinem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder deinem Arbeitsvertrag – häufig sind es bis zu 40 € im Monat.

Das Wichtigste: Das Geld wird nicht automatisch gezahlt. Du musst einen geeigneten VL-Vertrag abschließen und ihn deinem Arbeitgeber mitteilen. Ohne Vertrag verfällt der Anspruch Monat für Monat.

Mögliche Anlageformen sind zum Beispiel:

  • Fondssparpläne, etwa auf Aktienfonds oder ETFs
  • Bausparverträge
  • Tilgung eines Immobilienkredits

Die Arbeitnehmersparzulage

Unter bestimmten Einkommensgrenzen gibt der Staat noch etwas dazu: die Arbeitnehmersparzulage. Ob und in welcher Höhe du sie bekommst, hängt von der Anlageform und deinem zu versteuernden Einkommen ab. Sie wird über die Steuererklärung beantragt – deine VL-Bescheinigung bekommst du vom Anbieter.

Tipp: Frag in der Personalabteilung nach, ob und in welcher Höhe dir VL zustehen. Ein kurzer Blick in den Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag reicht oft schon.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird ein Teil deines Bruttogehalts in einen Vorsorgevertrag eingezahlt – das nennt sich Entgeltumwandlung. Der Beitrag wird aus dem Brutto gezahlt, dadurch sinken Steuern und Sozialabgaben auf diesen Teil.

Der Pflichtzuschuss deines Arbeitgebers

Spart dein Arbeitgeber durch deine Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge, muss er grundsätzlich einen Zuschuss von 15 % des umgewandelten Betrags zahlen, soweit er tatsächlich Beiträge spart. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig deutlich mehr. Auch hier lohnt sich die Nachfrage.

Worauf du achten solltest

Die bAV ist kein Selbstläufer. Bevor du unterschreibst, solltest du wissen:

  • Wie flexibel ist der Vertrag bei einem Jobwechsel? Kann er mitgenommen oder beitragsfrei gestellt werden?
  • Wie hoch sind die Kosten und welche Anlage steckt dahinter?
  • Was passiert in der Rentenphase? Betriebsrenten sind im Alter grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das gehört in die Rechnung.
  • Wie wirkt sich die Entgeltumwandlung auf deine gesetzliche Rente aus? Weil weniger Sozialabgaben gezahlt werden, sinken auch die gesetzlichen Ansprüche etwas.

Ob sich die bAV für dich lohnt, hängt also stark vom konkreten Angebot deines Arbeitgebers ab. Mit einem hohen Arbeitgeberzuschuss ist sie oft sehr attraktiv – ohne Zuschuss und mit hohen Kosten eher nicht.

Was du heute tun kannst

  • Arbeitsvertrag und Tarifvertrag prüfen: Stehen dir VL zu? Gibt es eine bAV mit Arbeitgeberzuschuss?
  • In der Personalabteilung nachfragen: Welche Angebote gibt es, und welcher Anbieter steckt dahinter?
  • Nicht blind unterschreiben: Lass das Angebot einmal durchrechnen, bevor du dich für Jahrzehnte bindest.

Im Kennenlernen schauen wir gemeinsam, welche Arbeitgeberleistungen du schon nutzt – und welche noch liegen bleiben.

Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Steuerliche und rechtliche Angaben ohne Gewähr; maßgeblich ist der jeweils aktuelle Rechtsstand.

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